AGB

1. Geltung 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend auch nur kurz AGB genannt) regeln die Vertragsbestimmungen für die gesamte Geschäftsbeziehung (Verkäufe, Lieferungen, Leistungen, Angebote) von Weingut Schloss Halbturn (dies umfasst Weingut Schloss Halbturn GmbH, Weingut Schloss Halbturn GmbH & Co KG, die deutsche Vertriebsgesellschaft AFW Austrian Fine Wine (DE) GmbH,  die Schweizer Vertriebsgesellschaft AFW Austrian Fine Wine GmbH, die niederländische Vertriebsgesellschaft AFW Austrian Fine Wine B.V.; folgend alle auch kurz WGSH genannt) mit Kunden, egal ob diese online über den Webshop, telefonisch, per E-Mail, Fax, oder Post erfolgen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn diese einvernehmlich schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss
Eine Bestellung gilt als Antrag zu einem Vertragsabschluss. Die Bestellung kann online, telefonisch, per E-Mail, Fax, oder Post erfolgen. Der Vertrag kommt in jedem Falle erst mit einer definitiven Auftragsbestätigung und / oder Lieferung seitens WGSH zustande. Durch eine Bestellung werden vom Kunden die AGB von WGSH vollinhaltlich anerkannt und diese dem Geschäft zugrunde gelegt.

3. Angebot, Preis und Rechnung
Das gesamte Angebot von WGSH gilt freibleibend und solange der Vorrat reicht. WGSH behält sich eine Kürzung und / oder Nichterfüllung der Bestellung vor. Es gelten für die Bestellung die zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Preise. Die Verfügbarkeit der Produkte sowie die Korrektur von Tippfehlern und offensichtlicher Irrtümer bleiben vorbehalten. Jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Angebot von WGSH (insbesondere eine falsche Abbildung, und / oder falsche Texte und / oder falsche Preise) und der erfolgten Lieferung ist, soweit es das Gesetz zulässt, ausgeschlossen. Die auf der Website dargestellten Flaschenfotos stellen in der Regel Symbolfotos dar.

Sofern nicht anders angegeben, sind die angegebenen Preise Endverbraucherpreise in Euro (bzw. für die Schweiz und Liechtenstein Schweizer Franken) exkl. Versandkosten (siehe Punkt 8 dieser AGB) ab Weingut Schloss Halbturn, A- 7131 Halbturn (bzw. für die Schweiz und Liechtenstein ab dem Schweizer Lager).

Wird gegen die Rechnung von WGSH nicht binnen 2 Wochen schriftlich ein begründeter Einspruch erhoben, gilt sie als genehmigt. WGSH ist berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern Lieferungen in Teilen erbracht werden.

4. Verfügbarkeit
Da bestimmte Weine nur limitiert verfügbar sind, behält sich WGSH Teillieferungen oder eine etwaige Nichterfüllung der Bestellung vor. Bestellungen werden jeweils nach dem Eingangszeitpunkt berücksichtigt. Im Speziellen ist WGSH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sofern einzelne Weine nicht mehr verfügbar sind, Nachfolgejahrgänge zu liefern.

5. Zahlungsbedingungen und Mahn- & Inkassospesen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Forderungen von WGSH nach Rechnungslegung prompt nach Erhalt der Ware spesenfrei und ohne jeden Abzug auf das Konto von WGSH zu bezahlen, oder Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar. WGSH behält sich bei Neukunden vor, eine Vorauszahlung der Bestellung zu begehren, wobei die Bestellung nach Zahlungseingang prompt ausgeliefert wird. Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto von WGSH als geleistet.

Bei Zahlungsverzug - selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug – ist WGSH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist WGSH nach einmaliger Mahnung berechtigt, nach Wahl die Bestellung zu annullieren oder 1% Verzugszinsen pro Monat zuzüglich EUR 25,-- (für die Schweiz und Liechtenstein CHF 50,--) Mahngebühr zu berechnen. Sofern WGSH das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgte Mahnung einen Betrag von EUR 12,-- (für die Schweiz und Liechtenstein CHF 25,--) sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 25,-- (für die Schweiz und Liechtenstein CHF 50,--) zu bezahlen. Im Fall von Zahlungsverzug ist WGSH weiters berechtigt, Forderungen mittels Inkassobüros und / oder im Wege eines Gerichtsverfahrens einbringlich zu machen. Der Schuldner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die WGSH entstehenden Mahn- und Inkassospesen wie auch Kosten für Gerichtsverfahren, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus den gesetzlichen Höchstsätzen der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben.

6. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (siehe auch Pkt. 8. dieser AGB) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögen, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist WGSH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist WGSH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat WGSH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von WGSH einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

7. Widerruf
Privatkunden bzw. Konsumenten haben das Recht ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Für Unternehmer bzw. gewerbliche Kunden gilt dieses Widerrufsrecht nicht. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Die Rückgabe der Ware muss originalverpackt und unbeschädigt erfolgen. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung (zB E-Mail, Brief oder Fax) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Bitte wenden Sie sich für den Widerruf an folgende Unternehmen:

Bestellungen für Österreich, Deutschland, Niederlande und International
Weingut Schloss Halbturn GmbH & Co KG
Parkstraße 4, A-7131 Halbturn
E wein@schlosshalbturn.com
F +43 2172-20162-14

Bestellungen für Schweiz und Liechtenstein
AFW Austrian Fine Wine GmbH
c/o PD Services AG
Mühlebachstrasse 6, CH-8008 Zürich
E wein@schlosshalbturn.com
F +43 2172-20162-14

Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat der Verkäufer alle Zahlungen des Kunden unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Verkäufer eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat und die Möglichkeit einer Prüfung der Ware hatte.

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Verkäufer über den Widerruf unterrichtet hat an die Rücksendeadresse des jeweiligen Shops (siehe oben) zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

8. Lieferung, Transport und Annahmeverzug
Die Lieferung erfolgt nach Auftragsannahme an die vom Kunden gewählte Lieferadresse bis Bordsteinkante. WGSH behält sich Teillieferungen vor, ohne dass dadurch die Bestellung ungültig werden würde. Die Verkaufspreise von WGSH beinhalten keine Kosten für die Zustellung bzw. etwaige Zollkosten oder andere Gebühren. Der Transport wird – sofern der Kunde die Ware nicht vor Ort abholt bzw. durch Dritte abholen lässt - gegen Verrechnung von WGSH erbracht bzw. organisiert. Die nachfolgenden Transportbestimmungen gelten, sofern nicht abweichend vereinbart.

Österreich

  • Transportkosten: EUR 15,00 pro 6er Karton bzw. EUR 20,00 pro 12er Karton
  • kostenfreie Lieferung: ab einem Bestellwert von EUR 340,00
  • Lieferung und Rechnungslegung erfolgen durch Weingut Schloss Halbturn GmbH & Co KG.

Deutschland

  • Transportkosten: EUR 24,00 pro 6er Karton bzw. EUR 30,00 pro 12er Karton
  • kostenfreie Lieferung: ab einem Bestellwert von EUR 340,00
    Lieferung und Rechnungslegung erfolgen durch Weingut Schloss Halbturn GmbH & Co KG.

Schweiz und Liechtenstein

  • Transportkosten: CHF 28,00 pro 12er Karton (Minimum CHF 28,00)
  • kostenfreie Lieferung: ab einem Bestellwert von CHF 2.000,00
  • Sofern eine Bestellung erfolgt, die nicht eine volle Verpackungseinheit (entweder 6 oder 12 Flaschen pro Sorte / Jahrgang des gleichen Weines; Raritäten werden im 1-er Karton geliefert, Magnums in 3-er Kartons, Spirituosen in 2er Kartons) umfasst oder auch Produkte umfasst, die nicht vorrätig sind, dauert die Lieferung wesentlich länger, da diese Sonderzusammenstellungen in Österreich erfolgen und diese dann mit der nächsten Sammellieferung in die Schweiz transportiert werden – dies kann bis zu 8 Wochen dauern.
  • Lieferung und Rechnungslegung erfolgen durch die Schweizer Vertriebsgesellschaft AFW Austrian Fine Wine GmbH.

Niederlande

  • Transportkosten: EUR 30,00 pro 6er Karton bzw. EUR 35,00 pro 12er Karton
  • kostenfreie Lieferung: ab einem Bestellwert von EUR 500,00
  • Lieferung erfolgt durch Weingut Schloss Halbturn GmbH & Co KG und Rechnungslegung durch die niederländische Vertriebsgesellschaft AFW Austrian Fine Wine B.V.

International

  • Für weitere internationale Lieferungen werden jeweils die anfallenden Drittkosten (inkl. Versandkosten und etwaiger Nebenkosten) verrechnet. Der Besteller muss sicherstellen, dass die jeweiligen Bestimmungen des Importlandes für den Bezug der Ware beachtet und eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen einzelner Länder nicht in der gesamten EU bzw. nicht weltweit liefern können. Gerne informieren wir Sie individuell über Lieferungen in weitere Länder. Lieferung und Rechnungslegung erfolgen durch Weingut Schloss Halbturn GmbH & Co KG.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist WGSH nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei WGSH einzulagern, wofür WGSH eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Unternehmen einzulagern. Gleichzeitig ist WGSH berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten sowie einen etwaigen erlittenen Schaden beim Kunden geltend zu machen.

Die Lieferungen erfolgen standardmäßig in Originalverpackung, bei Kleinlieferungen in speziellen Transportkartons. Auf Wunsch können Lieferungen gegen Aufpreis in Holzkisten ausgeführt werden, die Preise hierfür werden von WGSH auf Anfrage bekannt gegeben. Großformate werden kalkulatorisch als ein Vielfaches einer 0,75-Liter-Flasche erfasst. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 - 5 Tagen nach Auftragsbestätigung, eventuell auch in einer kürzeren Zeitspanne. Etwaige Kosten für eine Expresslieferung sind vom Kunden zu bezahlen und werden separat in Rechnung gestellt. Der Kunde muss sicherstellen, dass die jeweiligen Bestimmungen des Importlandes für den Bezug der Ware beachtet und eingehalten werden. Im Speziellen wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Bezahlung etwaiger Steuern und / oder Zölle oder etwaiger anderer Gebühren, die im Land des Warenempfängers gelten, durch den Kunden zu bezahlen sind und der Kunde WGSH hierfür schad- und klaglos hält.

9. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung ist WGSH erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. WGSH ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu zwei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens 2 Wochen) vom Vertrag zurücktreten.

10. Erfüllungsort
Weingut Schloss Halbturn GmbH & Co KG, Parkstraße 4, A-7131 Halbturn, soweit nicht anders angegeben. Für Geschäftsbeziehungen in der Schweiz und Liechtenstein: AFW Austrian Fine Wine GmbH c/o PDS AG in CH-8008 Zürich, Mühlebachstraße 6. Für Geschäftsbeziehungen in den Niederlanden: AFW Austrian Fine Wine B.V., Molenstraat 20, NL-7551DC Hengelo.

11. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung durch WGSH vorweg als genehmigt. Im Speziellen ist WGSH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sofern einzelne Weine nicht mehr verfügbar sind, Nachfolgejahrgänge zu liefern.

12. Gewährleistung, Untersuchungs- & Rügepflicht und Kosten- & Gefahrenübergang
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt WGSH in allen Fällen nach Wahl entweder durch Austausch innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich, nicht durch Austausch behebbar und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn WGSH mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist. Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Lieferung der Ware vorhanden war. Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt, längstens aber binnen 6 Werktagen, zu überprüfen. Dabei festgestellte Mängel sind WGSH unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels per E-Mail an wein@schlosshalbturn.com bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Rechtzeitig gerügte mangelhafte oder falsche Lieferungen nimmt WGSH anstandslos retour und gewährt Ersatz. Eine Gutschrift (in Höhe des beanstandenden Kaufpreises) erfolgt nur dann, wenn kein Warenersatz geleistet werden kann. Flaschenbruch muss vom Transporteur bestätigt werden. Die Kosten und die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung für die bestellten Weine gehen bei Übergabe der bestellten Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

13. Korkfehler
Erfreulicherweise ist ein Korkfehler ein Problem, dem man bei hochkarätigen Gewächsen nur sehr selten begegnet, da deren Produzenten hochwertige Korken verwenden. Nach Erfahrung von WGSH ist etwa jeder fünfte, vermeintliche Korkgeschmack auch wirklich einer. Wenn WGSH beanstandete Flaschen ersetzen würde, müsste das Risiko von WGSH in den Margen einkalkuliert werden. WGSH verzichtet auf einen Kork-Risiko-Zuschlag und ersucht um Verständnis, dass Korkgeschmack nicht als Mangel behandelt wird und WGSH keine geöffneten Flaschen zurücknehmen kann.

Kork ist ein Naturprodukt. Im Laufe der Lagerung kommt es wegen der niemals vollständig dichten Verbindung zwischen Naturkorken und Flaschenhals in der Regel zu einem geringfügigen Schwund durch Verdunstung, denn selbst der beste Korken ist nicht so elastisch, dass er sich komplett an die mikroskopisch raue Oberfläche des Flaschenhalses anschmiegt. Eine etwaige geringere Füllhöhe (und folglich auch Füllmenge), die sich im Laufe der Jahre aufgrund des Alters bzw. der Lagerung ergibt, berechtigt nicht zu einem Ersatz bzw. einer Reklamation.

14. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

15. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von WGSH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von WGSH. Der Eintrag des Eigentumsvorbehalts bei der zuständigen Behörde bleibt vorbehalten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist WGSH berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde auf das Eigentum von WGSH hinzuweisen und WGSH unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von WGSH erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

17. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde WGSH schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung der Waren von WGSH entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen von WGSH zahlungshalber ab. Der Kunde hat WGSH auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der Offenen Posten-Liste einzutragen und dem Abnehmer auf Lieferscheinen, Fakturen etc. ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen gegenüber WGSH im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen von WGSH inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den gesetzlichen Grenzen bereits jetzt an WGSH abgetreten. Forderungen gegen WGSH dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung von WGSH nicht abgetreten werden.

18. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation - außer in Fällen der Rückabwicklung - nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

19. Rechtswahl und Gerichtsstand
Generell gilt österreichisches Recht und die Vertragssprache Deutsch, soweit nicht anders angegeben. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit mit Zuständigkeit des Landesgerichtes Eisenstadt bzw. eines allfällig sachlich zuständigen Gerichts im Bezirk Neusiedl am See. Für Geschäftsbeziehungen in der Schweiz und in Liechtenstein gilt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Firmensitz von AFW Fine Wine GmbH (Schweiz) vereinbart. Für Geschäftsbeziehungen in den Niederlanden gilt niederländisches Recht. Als Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Firmensitz von AFW Fine Wine GmbH B.V. (Niederlande) vereinbart.

20. Jugendschutz, Datenschutz und Adressänderung
Alkoholische Getränke werden gemäß länderspezifischer Jugendschutzbestimmungen verkauft. WGSH nimmt generell keine Bestellungen von Kunden unter 18 Jahren an. Der Kunde bestätigt die wahrheitsgemäße Angabe seiner Daten. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die in der Bestellung angegebenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser Bestellung automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Kundeninformationen werden ausschließlich von WGSH genutzt, die Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Mit seiner Bestellung anerkennt der Kunde diese Bestimmungen und bestätigt, dass er zum Einkauf berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, WGSH Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung erfolgt ggf. ein Datenaustausch mit externen Dienstleistungsunternehmen. WGSH ist bis auf Widerruf berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten für Werbezwecke zu verwenden. Ein Widerruf kann jederzeit in einfacher Form an wein@schlosshalbturn.com oder per Fax an +43 2172 20 162-14 erfolgen.

21. Urheberrecht und Haftungsausschuss
WGSH weist darauf hin, dass alle Inhalte sowie Fotos dieser Webseite urheberrechtlich geschützt sind und deren Verwendung, Weitergabe, Wiedergabe und / oder Vervielfältigung ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch WGSH nicht gestattet ist. Die unbefugte Verwendung von Inhalten und Fotos wird strafrechtlich verfolgt. WGSH hat die bereitgestellten Informationen auf dieser Webseite sorgfältig geprüft und aktualisiert sie regelmäßig. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Eine diesbezügliche Haftung ist ausgeschlossen. Haftungsansprüche gegen WGSH, welche sich auf materielle oder ideelle Verhältnisse beziehen, welche durch die Nutzung fehlerhafter, verspäteter oder unvollständiger Informationen oder Handlungen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Insbesondere haftet WGSH nicht für Inhalte verlinkter externer Websites. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zum Zwecke der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. WGSH behält sich ausdrücklich vor, in diesem Falle rechtliche Schritte zu ergreifen.

Jänner 2022

Weingut Schloss Halbturn GmbH
Weingut Schloss Halbturn GmbH & Co KG
AFW Austrian Fine Wine (DE) GmbH
AFW Austrian Fine Wine GmbH
AFW Austrian Fine Wine B.V.